FAQ

Vor der Bewerbung

Welche Voraussetzungen benötige ich für einen Job im Kino?

Wir erwarten von Dir genau was du als Gast wiederum von einem gelungenen Kinobesuch und insbesondere von uns Kinomitarbeitern erwartest: Spaß und Lust, ein Gastgeber zu sein, sowie ein ausgeprägtes Interesse an Kino und Filmen sind für uns die Ausschlag gebenden Aspekte. Du arbeitest gern im Team und mit Gleichgesinnten, bist pünktlich, zuverlässig und hilfsbereit.

Der Umgang mit großen wie kleinen Besuchern bereitet dir Freude und Konfliktsituationen löst du serviceorientiert und kundennah. In stressigen Zeiten agierst du mit kühlem Kopf.
Wenn du bereits Erfahrungen aus der Kinobranche oder generell der Freizeit- und Dienstleistungsbranche mitbringst, passt du ideal zu uns.

Eine Verfügbarkeit am Wochenende und abends ist Grundvoraussetzung für die Einstellung.

 

Was kommt auf mich als Mitarbeiter zu?

Im Kino als Freizeitdienstleister arbeitest du hauptsächlich dann, wenn andere Freizeit haben. Du musst daher die Bereitschaft mitbringen, an Abenden, Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten.

Im Servicebereich kannst du entweder an der Ticketkasse, im Thekenbereich, im Einlass-Service oder in der Projektion eingesetzt werden. Zunächst arbeitest du nur in einem Bereich, um uns, das Kino und die Abläufe kennenzulernen. Später kannst du in weiteren Bereichen eingesetzt werden, je nach deinen Stärken und unseren Erfordernissen.

Du erhältst eine eigene Schicht bei der Diensteinteilung. So kannst du mit einer festen Schicht bzw. einem festen Tag kalkulieren. Abhängig von Filmangebot, Wetter und Sonderveranstaltungen haben wir täglich immer wieder einen geänderten Personalbedarf. Bis zu deiner Verdienstgrenze kannst du dir gerne immer was dazu verdienen.

Welches Alter muss ich für einen Kinojob haben?

Aufgrund der Arbeitszeiten können wir abends nur Volljährige beschäftigen. Du musst also mindestens 18 Jahre alt sein. Für Schichten an Nachmittagen musst du mindestens 16 Jahre alt sein.

 

Bewerbung

Wie kann ich mich bewerben?

Fülle einfach das Online-Bewerbungsformular im jeweiligen Stellenangebot aus. Scheue dich nicht, uns über die abgefragten Angaben hinaus etwas von dir und deiner Freude an einer Mitarbeit mitzuteilen.

Download
Bewerbungsformular
Alternativ zur Onlinebewerbung kannst du dieses Formular ausgefüllt im Kino abgeben.
Bewerbungsformular.pdf
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Wann erfolgt eine Rückmeldung auf meine Bewerbung?

Du kannst sicher sein, dass wir deine Bewerbung aufmerksam lesen. Für eine Terminvereinbarung kommen wir separat auf dich zu; bitte habe etwas Geduld, wenn die Einladung nicht prompt folgt.

 

Einstellung

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Wir benötigen von dir:

  • das ausgefüllte Personaldatenblatt
    (Dieses erhältst Du nach einem Vorstellungsgespräch von uns.)
  • die persönliche Steueridentifikationsnummer
  • eine Kopie des Sozialversicherungsausweises
  • Angaben zur Krankenkasse
    (Wenn Du gesetzlich versichert bist, reichen uns die Angaben, bei privat Versicherten benötigen wir unbedingt eine Bestätigung der Krankenkasse.)
  • Bescheinigung des Finanzamtes über Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • Kontoverbindung


zusätzlich bei Studenten:

  • Immatrikulationsbescheinigung


zusätzlich bei Minijobbern:

  • Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
    (Den Antrag erhälst Du im Kino, sofern Du keine Aufstockung der Rentenversicherung wünschst.)
Download
Diese Unterlagen benötigen wir von dir zur Einstellung
Übersicht der benötigten Unterlagen.pdf
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Ich habe noch einen weiteren Nebenjob. Ist es möglich, dass ich diesen auch weiterhin ausübe? Welche Regelungen gibt es hierzu?

Prinzipiell kannst du einen weiteren Nebenjob haben, wenn dieser mit uns abgesprochen ist und deine Tätigkeit im Kino nicht negativ beeinflusst. Bei Mini-Jobbern ist ein weiterer Nebenjob aufgrund der Verdienstgrenze meist nicht möglich.

 

Wie viele Stunden arbeite ich im Monat als...?

  • Mini-Jobber/in: Du darfst monatlich maximal bis zum Erreichen von 450,00 € arbeiten.
  • studentische Teilzeitmitarbeiter/in: maximal 20 Stunden pro Woche; innerhalb der vorlesungsfreien Zeit gibt es keine statusbedingte Begrenzung
  • Teilzeitmitarbeiter/in: ca. 25 - 30 Stunden pro Woche

 

Welche weiteren wichtigen Informationen gibt es bzgl. Sozialversicherung, Krankenkasse etc.?

Wenn du über deine Eltern privat versichert sind, benötigen wir eine Bestätigung der Versicherung.

 

Dienstkleidung

In den Servicebereichen ist ein einheitliches Erscheinungsbild vorgeschrieben. Oberteile (T-Shirts, Polo-Shirts, Jacken o. ä.) stellen wir. Das Tragen eines von uns ausgegebenen Namensschildes (deutlich am Kragen) ist Pflicht.

Rock, Hose und Schuhe dürfen selbst gewählt werden, dabei gilt aber:

  • nicht zu bunt!
  • bitte keine Löcher in den Jeans
  • nur geschlossene Schuhe (auch im Sommer keine Flip Flops oder ähnliches)
  • Röcke müssen mindestens knielang sein.


Im Servicebereich der Theke dürfen lange Haare nicht offen getragen werden.

Während deiner Arbeitsschicht trägst du bitte keine Mütze, Cap oder Schal. Bei sehr auffälligen Piercings oder Ohrringen sind diese auch wegen der Verletzungsgefahr während der Arbeitszeit abzulegen.

Arbeitsverhältnis und Probezeit

Wir schließen mit dir einen befristeten Arbeitsvertrag. Die Befristung wird über ein Jahr ausgesprochen. Wir hoffen natürlich, dass nach einem spaßigen und erfolgreichen gemeinsamen ersten Jahr das Angestelltenverhältnis in ein unbefristetes übergeht.

Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.