Wir erwarten von dir genau das, was du als Gast wiederum von einem gelungenen Kinobesuch und insbesondere von uns Kinomitarbeitern erwartest: Insbesondere Spaß und Lust, ein Gastgeber zu sein, sowie ein ausgeprägtes Interesse an Kino und Filmen sind für uns die Ausschlag gebenden Aspekte. Besonders gut ist es, wenn du bereits Erfahrungen aus der Kinobranche, der Gastronomie oder generell der Freizeit- und Dienstleistungsbranche mitbringst.
Eine Verfügbarkeit am Wochenende und abends ist Grundvoraussetzung für eine Einstellung.
Im Kino als Freizeitdienstleister arbeitest du hauptsächlich dann, wenn andere Freizeit haben. Du musst daher die Bereitschaft mitbringen, an Abenden, Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten.
Im Servicebereich kannst du entweder an der Ticketkasse, den Gastronomietheken oder im Einlass- und Saalservice eingesetzt werden. Zunächst arbeitest du nur in einem Bereich, um uns, das Kino und die Abläufe kennenzulernen. Später kannst du in weiteren Bereichen eingesetzt werden, je nach deinen Stärken und unseren Erfordernissen.
Die Diensteinteilung erfolgt wöchentlich. Da wir abhängig vom Filmangebot, Wetter und von Sonderveranstaltungen beinahe täglich einen anderen Personalbedarf haben, sind feste Schichten nicht möglich. Du kennst aber immer Montagabend deinen Dienstplan der kommenden Kinowoche (Donnerstag bis Mittwoch).
Aufgrund der Arbeitszeiten können wir nur Volljährige beschäftigen. Du musst also mindestens 18 Jahre alt sein.
Fülle einfach das Online-Bewerbungsformular im jeweiligen Stellenangebot aus. Scheue dich nicht, uns über die abgefragten Angaben hinaus etwas von dir und deiner Freude an einer Mitarbeit mitzuteilen.
Du kannst sicher sein, dass wir deine Bewerbung aufmerksam lesen. Unmittelbar nach Eingang erhältst du eine kurze Eingangsbestätigung. Für eine Terminvereinbarung kommen wir separat auf dich zu; bitte habe etwas Geduld, wenn die Einladung nicht prompt folgt.
Ja, eine Bewerbung in mehreren Kinos ist sinnvoll, da sich somit deine Einstellungswahrscheinlichkeit erhöht.
Wir benötigen von dir:
zusätzlich bei studentischen Teilzeitmitarbeitern:
zusätzlich bei Minijobbern:
Prinzipiell kannst du einen weiteren Nebenjob haben, wenn dieser mit uns abgesprochen ist und deine Tätigkeit im Kino nicht negativ beeinflusst. Bei Mini-Jobbern ist ein weiterer Nebenjob aufgrund der Verdienstgrenze nicht möglich.
Mini-Job: Du darfst monatlich maximal bis zum Erreichen von 450,00 € inkl. der steuerpflichtigen Zuschläge arbeiten.
studentische Teilzeit: maximal 19 Stunden pro Woche; innerhalb der vorlesungsfreien Zeit gibt es keine statusbedingte Begrenzung
Teilzeit: ca. 30 Stunden pro Woche
Wenn du über deine Eltern privat versichert sind, benötigen wir eine Bestätigung der Versicherung.
Als studentische Teilzeit musst du dich selbst kranken- und pflegeversichern.
In den Servicebereichen ist ein einheitliches Erscheinungsbild vorgeschrieben. Oberteile (Hemden, Blusen, Shirts, Jacken o. ä.) stellen wir. Du musst jedoch eine eigene schwarze Hose oder einen (mindestens knielangen) schwarzen Rock und schwarze Schuhe mitbringen. Bitte beachte: Schwarz ist schwarz und nicht schwarz-weiß o. ä.